Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom: Zweitmeinung möglich

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Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom: Zweitmeinung möglich

Vor einer Amputation an den unteren Extremitäten können sich Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom (DFS) zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16.04.2020.

Amputationen beim Diabetischen Fuß vermeiden

Damit sollen Patienten eine informierte Entscheidung für oder gegen eine Amputation bei DFS treffen können. Ein qualifizierter Zweitmeiner überprüft hierbei die „medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und berät zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten“, wie es im G-BA-Beschluss lautet. Damit wird die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren ergänzt. Den Beschluss muss nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechtlich prüfen. Er tritt nach Nichtbeanstandung und mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zudem beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, „wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen“ zum Thema Amputation beim DFS zu erstellen und auf seiner Website zu veröffentlichen. Fachärzte, die eine Genehmigung als Zweitmeinungsgeber erhalten, werden auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter www.116117.de/zweitmeinung zu finden sein. Wie die pag Presseagentur Gesundheit berichtet, begrüßt die Patientenvertretung des G-BA den Beschluss und hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können. Sie bedauert jedoch, „dass die gesetzliche Grundlage in diesem besonderen Fall nicht erlaubt, den Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung nach § 27b SGB V und eine verpflichtende Aufklärung darüber bereits in einem früheren Erkrankungsstadium anzusetzen“. Dadurch könnten jährlich zusätzlich etwa 3.500 Amputationen vermieden werden.

Patienten mit Diabetischem Fuß dürfen seit 2018 zur Vermeidung einer Amputation die ambulante Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) wählen

Alternativen zur Amputation sind die chirurgische Reinigung der Wunde, die Druckentlastung, die Behandlung von Infektionen und die Durchblutungsförderung – aber auch die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBOT). Seit 2018 darf die ambulante HBO-Therapie bei gesetzlich Versicherten mit Diabetischem Fußsyndrom angewandt werden, wenn Standardtherapien erfolglos waren und Schädigungen der Gelenkkapsel oder Sehnen vorliegen. Wie evidenzbasierte Studien zeigen, beschleunigt die Hyperbare Sauerstofftherapie die Wundheilung. Durch das Einatmen von Sauerstoff in der Therapie-Druckkammer wird mehr Sauerstoff ins Gewebe transportiert. Blutkapillaren bilden sich neu und es entsteht neues Bindegewebe. Dadurch können chronische Wunden besser und schneller abheilen. Die HBO-Therapie ist eine schonende, nicht durch weitere Operationen belastende Behandlungsmethode, mit der Amputationen vermieden oder begrenzt werden können.

Quellen:
Gerechte Gesundheit 
Gemeinsamer Bundesausschuss
Ärzteblatt
https://medizin-aspekte.de/bei-amputation-beim-diabetischen-fuss-haben-diabetespatienten-rechtsanspruch-auf-zweitmeinung-118168/

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