Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat mit Urteil vom 7.05.2013, Az.: B 1 KR 44/12 R, entschieden, dass ein gesetzlich versicherter Patient bei einem ischämischem diabetischem Fußsyndrom einen Anspruch auf Kostenfreistellung für eine Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO-Therapie) gegen eine gesetzliche Krankenkasse hat, auch wenn die HBO-Therapie ambulant erfolgte.
Durch die Entscheidung des BSG haben nunmehr Patienten, die – wie die Klägerin des vorliegenden Verfahrens – unter diabetischem Fußsyndrom im Stadium Wagner III mit amputationsbedrohter Extremität leiden, auch bei einer ambulant durchgeführten HBO-Behandlung einen Anspruch gegen ihre Krankenkassen auf Kostenübernahme. Das BSG machte in seiner Entscheidung erfreulicher Weise klar, dass aus medizinischer Sicht keine Gründe vorliegen, die HBO-Therapie beim ischämischen diabetischen Fußsyndrom im ambulanten Bereich anders als im stationären Bereich zu bewerten.
Auch ohne grundsätzlich erforderliche Aufnahme der HBO-Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nach dieser Entscheidung des BSG für Patienten mit der genannten Indikation nunmehr ausnahmsweise ein Anspruch auf Kostenübernahme.