Was kostet die HBO-Behandlung in den HBO2 Druckkammerzentren?
Kostenübernahme durch Versicherungen: HBO ist eine wirtschaftliche Therapie
Die Hyperbare Sauerstofftherapie ist eine für Patienten und Kostenträger wirtschaftliche Therapie.
Sie bietet Gewinn bzw. Erhalt von Lebensqualität und die Vermeidung von Folgekosten durch chronische oder sich verschlimmernde Leiden.
Gesetzliche Krankenkassen
Die ambulante HBO-Therapie ist momentan nur bei der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms ab Stadium II eine kassenärztliche Vertragsleistung. Das bedeutet, dass die Krankenkassen bei anderen Indikationen nur in Einzelfällen und bei individueller Prüfung die Kosten der HBO-Therapie übernehmen können.
Am 21.09.2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom schon ab Wagner II künftig auch ambulant mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden können. Der Beschluss trat im Januar 2018 in Kraft. Die Vergütung ist seit Oktober 2018 durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Bereits 2013 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Therapie bei Diabetischem Fußsyndrom bei Wunden im Stadium der Wagner-Klassifikation III und IV auch von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden muss.
Bei anderen Indikationen wie Knochennekrosen, Bestrahlungsspätfolgen oder akuten Innenohrerkankungen wie Hörsturz fällt die Kostenerstattung für die Hyperbare Sauerstofftherapie in den Ermessensbereich der Kostenträger. Daher sollte auf jeden Fall die Kostenübernahme vorab mit der Kasse geklärt werden. Interessenten an einer Behandlung mit Hyperbarer Sauerstofftherapie, die gesetzlich versichert sind, erhalten von uns einen Kostenvoranschlag. In jedem Fall sollte ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes beigefügt werden, aus dem hervorgeht, welche Behandlungen bisher durchgeführt wurden und dass eine Sauerstoffüberdruck-Therapie als sinnvoll erachtet wird. Auf Basis dieser Informationen trifft die Krankenkasse eine Entscheidung über Kostenübernahme oder Kostenzuschuss zur HBO-Behandlung.
Private Krankenkassen
Private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten in der Regel. Nach neuesten Rechtsprechungen übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten der HBO dann, wenn mindestens eine qualifizierte Studie für die Anwendung der Behandlungsmethode spricht.
Beihilfe
Die Aufwendungen für die Hyperbare Sauerstofftherapie (Überdruckbehandlung) sind nur beihilfefähig bei Behandlung von Kohlenmonoxid-Vergiftung, Gasgangrän, chronischen Knocheninfektionen, Septikämien, schweren Verbrennungen, Gasembolien, peripherer Ischämie oder von Tinnitusleiden, die mit Perzeptionsstörungen des Innenohres verbunden sind.
Berufsgenossenschaften (Arbeitsunfälle): Empfehlung durch den Durchgangsarzt oder durch den Hausarzt. Die Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt direkt an das Druckkammerzentrum Freiburg, Heidelberg oder Karlsruhe.
Procedere – So kommen Sie zur Hyperbaren Sauerstofftherapie
1. Schritt: Therapieempfehlung durch Ihren behandelnden Arzt
2. Schritt: Mit ihr stellen Sie sich im Druckkammerzentrum Freiburg, Heidelberg oder Karlsruhe vor.
3. Schritt: Kostenvoranschlag/Kostenerstattungsantrag durch das Druckkammerzentrum an Ihre Versicherung. Der Behandlungsbeginn erfolgt nach Klärung der Kostenübernahme durch den Kostenträger und nach Ihrer Drucktauglichkeitsuntersuchung.
Wir wollen allen Patientinnen und Patienten die HBO-Therapie ermöglichen. Wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen, kommen wir Ihnen bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entgegen und akzeptieren auf Wunsch Ratenzahlung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns:
Dr. med. Claudia Haizmann
Leitende Ärztin HBO2 Freiburg
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Persönlicher Kontakt
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