Tauchtauglichkeitsuntersuchung
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Tauchtauglichkeitsuntersuchung – Die Gesundheitsvorsorge für Taucher
Tauchen ist ein Sport, der sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Sowohl in Deutschland wie auch im Ausland gibt es vielfältige Möglichkeiten, einen Tauchkurs zu absolvieren oder als brevetierter Taucher die Unterwasserwelt zu entdecken. Doch Tauchen ist nicht ein Sport wie jeder andere. Es wirken andere physikalische Gesetze auf den Körper, die eine gewisse körperliche Belastbarkeit und Gesundheit voraussetzen. Auch wenn vor Tauchbeginn nicht immer ein ärztliches Attest von der Tauchschule verlangt wird, ist es aus eigenem Interesse und der eigenen Sicherheit wichtig, sich vorher ärztlich untersuchen zu lassen. Viele Tauchunfälle können auf gesundheitliche Probleme zurückgeführt werden. Durch eine sorgfältige Tauchtauglichkeitsuntersuchung können somit die Risiken des Tauchsports gemindert werden.
Fachärzte mit tauchmedizinischen Spezialkenntnissen helfen Ihnen weiter
Unsere Fachärzte in den HBO2 Druckkammerzentren Freiburg, Karlsruhe und Heidelberg sind selbst seit Jahren leidenschaftliche Taucher und nach den Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM) ausgebildet.
Ablauf der Tauchtauglichkeitsuntersuchung in den HBO2 Druckkammerzentren
Zunächst erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand. Um Wartezeiten zu verkürzen können Sie gerne den Fragebogen ausdrucken und uns ausgefüllt mitbringen.
Hier können Sie den GTÜM Untersuchungsbogen downloaden.
Wir bitten Sie, für die tauchmedizinische Untersuchung relevante Vorbefunde (z. B. Röntgenbild der Lunge) sowie alle aktuellen Arztberichte mitzubringen. Denken Sie an sportliche Kleidung falls ein Belastungs-EKG durchgeführt wird.
Nach Gespräch mit unserem Arzt wird eine ausführliche körperliche Untersuchung durchgeführt. Je nach Notwendigkeit werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
GÖA-Ziffer | Leistungstext | Faktor | Betrag in € |
1 | Beratung auch mittels Fernsprecher; Aufklärung vor der Untersuchung einschließl. anschließender Befundbesprechung | 3,5 | 16,32 |
8 | Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus | 1,0 | 15,15 |
605 | Spirographische Untersuchung | 1,0 | 14,11 |
605a | Flussvolumenkurve | 1,0 | 8,16 |
651 | Ruhe-EKG | 1,0 | 14,75 |
652 | Belastungs-EKG (einschl. Ruhe-EKG) | 1,0 | 25,94 |
1415 | Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells bds. | 1,0 | 10,60 |
70 | Kurze Bescheinigung (Zeugnis, AU) | 1,0 | 2,33 |
1407 | Impedanzmessung (Trommelfell) | 1,0 | 10,61 |
Zzgl. Mehrwertsteuer | 19% |
Sollte auf Grund von Auffälligkeiten ein höherer Aufwand entstehen, wird dies gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Ergebnisse ausführlich mit Ihnen besprochen. Weiterhin erhalten Sie eine international anerkannte Tauchtauglichkeits-Bescheinigung.
Wie oft sollte eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden?
Das Untersuchungsintervall ist gemäß GTÜM vom Lebensalter abhängig.
Unter 18 und über 40 Jahren sollte die Untersuchung jährlich durchgeführt werden.
Zwischen 18 und 39 Jahren ist diese spätestens alle 3 Jahre notwendig.