Zusammenarbeit in der HBO-Therapie

Informationsaustausch, Beratung und Unterstützung zur Anwendung der HBO

Wir freuen uns auf den Kontakt zu Gunsten Ihrer Patienten. Unser Ziel: eine bestmögliche Behandlung und Betreuung. Dabei helfen wir Ihnen mit

  • Info-Flyer für Patienten zu den jeweiligen Indikationen: Damit Sie Ihre Patienten schnell und umfassend über die HBO als Therapie-Option informieren können, unterstützen wir Sie gerne mit unseren kostenlosen Info-Flyern zu den jeweiligen Indikationen. Diese können Sie rund um die Uhr über unser Kontaktformular bestellen.
  • Zertifizierte Fortbildungen für Ärzte & Newsletter zur HBO: Regelmäßig finden in unserem Druckkammerzentrum Workshops und Vorträge für Mediziner zu den verschiedensten Indikationen zur HBO statt, für die Sie bei der Landesärztekammer 3 Fortbildungspunkte erhalten. Alle Termine finden Sie unter Veranstaltungen. Gerne nehmen wir Ihre E-Mail- oder Postadresse auf und informieren Sie persönlich per Newsletter, s. Kontaktformular rechts.
  • Therapieempfehlung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Therapieempfehlung. Ihre Fragen zur Indikation und zum therapeutischen Fenster sind uns sehr wichtig.
  • Informationsaustausch: Wir informieren Sie über den Behandlungsbeginn und über die zunächst dem Patienten gegebenen allgemeinen Empfehlungen.Bei HNO-Indikationen bitten wir Ihre Patienten zur Vorstellung bei Ihnen nach der 8. Behandlung mit Audiogramm (erste Beurteilung des Behandlungsergebnisses möglich), kurz nach Abschluss der Behandlung sowie drei Monate nach Ende der HBO-Therapie; bei Problemwunden und anderen Indikationen je nach Situation etwa nach der 20. Behandlung, kurz nach Abschluss der Therapie und etwa 3 Monate nach der HBO-Therapie. Sie erhalten einen zeitnahen Abschlussbericht.

Kostenübernahme der HBO-Therapie durch Versicherungen:
Private Krankenkassen erstatten die Therapiekosten in der Regel.
Beihilfefähig ist die HBO bei den Indikationen

  • mit Perceptionsstörungen des Innenohres verbundenen Tinnitusleiden
  • periphere Ischämie
  • chronische Knocheninfektionen
  • sowie bei einigen Notfallindikationen (z.B. Gasembolie, CO-Intoxikation)

Gesetzliche Krankenkassen
Die ambulante HBO-Therapie ist momentan nur bei der Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms ab Stadium II eine kassenärztliche Vertragsleistung
Am 21.09.2017 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom schon ab Wagner II künftig auch ambulant mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden können. Der Beschluss trat im Januar 2018 in Kraft. Die Vergütung  ist seit Oktober 2018 durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Bereits 2013 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Therapie bei Diabetischem Fußsyndrom bei Wunden im Stadium der Wagner-Klassifikation III und IV auch von gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden muss.

Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei anderen Indikationen nur in Einzelfällen und bei individueller Prüfung die Kosten der HBO-Therapie übernehmen können. Ihr gesetzlich versicherter Patient erhält bei uns dazu eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung. Auf Wunsch erstellen wir einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Eine Kostenzusage der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgt gegebenenfalls nach der Empfehlung durch den Durchgangsarzt oder den Hausarzt direkt an das HBO2-Zentrum für Hyperbarmedizin in Freiburg.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf „Was kostet die HBO-Behandlung?“

Bei Fragen zu bestimmten Indikationen und zur Zusammenarbeit mit unserem Durckkammerzentrum rufen Sie uns gerne an:
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Persönlicher Kontakt

Sie haben Fragen zur Therapie? Sie wollen mehr zu unseren Leistungen wissen? Rufen Sie uns an oder füllen Sie hier und jetzt unser Formular zur direkten Kontaktaufnahme aus. Wir setzen uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen für Sie:

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