Diabetisches Fußsyndrom: HBO-Therapie zukünftig ambulant eine ergänzende Behandlungsmöglichkeit

Diabetischer Fuß

Diabetisches Fußsyndrom: HBO-Therapie zukünftig ambulant eine ergänzende Behandlungsmöglichkeit

Patientinnen und Patienten mit schwerem diabetischem Fußsyndrom können künftig auch ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.09.2017 beschlossen. Die HBO-Therapie darf nun als Behandlungsmethode auch in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden, wenn bereits Standardtherapien durchgeführt wurden und diese erfolglos geblieben sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Läsion Gelenkkapsel oder Sehnen einschließt („Wagner-Stadium II“).

Hyperbare Sauerstofftherapie: Therapie-Option bei drohender Amputation

„In Studien wurden Anhaltspunkte gefunden, wonach sich Wunden, die unter der Standardtherapie nicht zu heilen beginnen, bei einer zusätzlichen HBO besser schließen“, erläuterte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA. Diabetisches Fußsyndrom ist durch eine schlecht heilende Wunde am Fuß gekennzeichnet. Circa drei Prozent der Diabetiker in Deutschland leiden an dieser Folgeerkrankung, die mit Durchblutungsstörungen und Nervenschädigungen einher­geht. Zur Einteilung des Schweregrades wird in der Regel die Wagner-Armstrong-Klassifikation herangezogen. Im Wagner-Stadium II sind die Wunden bis zur Ebene von Sehnen und Gelenkkapseln vorgedrungen. Ab dem Wagner-Stadium III liegt eine Wundtiefe bis zur Ebene der Knochen vor. Die Knochen- und Gelenkbeteiligung kann prognostisch so ungünstig sein, dass im Vorfußbereich oder in Höhe des Unterschenkels eine Amputation vorgenommen werden muss.  Mit der Hyperbaren Sauerstofftherapie steht Diabetikern nun eine weitere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, die eine Amputation begrenzen oder gar vermeiden kann. Im internationalen Vergleich sind die Zahlen in Deutschland laut Experten viel zu hoch. Bei etwa 50.000 Diabetikern pro Jahr wird eine Amputation durchgeführt.

Vergütung für ambulante HBO-Therapie wird noch geregelt

Der Beschluss des G-BA wird jetzt zunächst vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die HBO bei diabetischem Fußsyndrom kann als ambulante vertragsärztliche Leistung erst dann erbracht werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entschieden hat. Doch durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.05.2013. haben bereits jetzt gesetzlich versicherte Patienten, die unter diabetischem Fußsyndrom ab Stadium Wagner III leiden, einen Anspruch auf Kostenübernahme einer ambulant durch geführten HBO-Behandlung gegenüber ihrer Krankenkasse.

Quellen:

Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses(G-BA)

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