In einem wegweisenden Urteil entschied das Landessozialgericht Celle am 21.08.2017 zugunsten eines Patienten. Seine Krankenkasse, die DAK, muss die Kosten für die Anwendung der Hyperbaren Sauerstofftherapie bei Pyoderma gangraenosum vollständig übernehmen. Der Fall des mittlerweile 84-jährigen Walter Bruckner rückte bereits im 2016 ins Blickfeld der Öffentlichkeit, als der NDR über den Leidensweg und die ablehnende Haltung seiner Kasse in einer Reportage berichtete. „Fußamputation oder Tod“ hieß es damals für Bruckner, bei dem die Ärzte die seltene Autoimmunerkrankung Pyoderma gangraenosum durch Standardtherapien nicht zur Heilung bringen konnten.
Pyoderma gangraenosum: HBO-Therapie als letzte Chance für 84-jährigen
Was mit einem kleinen braunen Fleck an seinem rechten Fuß beginnt, entwickelt sich bald zu einer tiefgreifenden Entzündung, die fünfmal operiert wird. Erst spät stellt eine Dermatologin die richtige Diagnose stellt: Pyoderma Gangraenosum. Bei dieser Autoimmunerkrankung kämpft der, Körper gegen Haut- und Bindehautzellen. Trotz der Behandlung mit Cortison schließt sich die Wunde nicht. Auf ein weiteres, entzündungshemmendes Medikament reagiert Bruckner mit starken Nebenwirkungen. Als Bruckner bei seiner verzweifelten Suche auf die Hyperbare Sauerstofftherapie in der Druckkammer stößt, begreift er diese Behandlungsmethode als seine letzte Chance. Denn die HBO fördert unter anderem Wundheilungsprozesse und in seinem Alter verläuft eine Erkrankung an Pyoderma gangraenosum nicht selten tödlich. Und in der Tat: Nach den Druckkammerfahrten im HBO-Zentrum Soltau schließt sich die Wunde und sein Fuß wird wieder ganz gesund.
Dringlichkeit rechtfertigt schnellen Einsatz der HBO
Doch seine Krankenkasse weigert sich die Kosten der HBO zu übernehmen. Sie gehöre nicht zu den vertraglich vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus hätte Walter Bruckner den sogenannten Beschaffungsweg einhalten müssen. Sowohl der behandelnde HBO Arzt Dr. Müller-Kortkamp, als auch die Dermatologin weisen schon damals auf die Dringlichkeit der HBO-Behandlung hin. Sieben Jahre nach Beginn der Erkrankung und nach fünf Jahren des Prozessierens über mehrere Instanzen entschied das Landgericht Celle nun, dass die DAK die Kosten der HBO-Therapie übernehmen muss. Die DAK akzeptierte das Urteil.
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Über einen weiteren Therapie-Erfolg der HBO-Behandlung bei Pyoderma gangraenosum berichtete das NDR-Magazin „Visite“ in der Reihe „Abenteuer Diagnose“ am 29.08.2017: Fuß entzündet: Droht die Amputation?