Morbus Ahlbäck: Private KV muss HBO Behandlungskosten erstatten.

Morbus Ahlbäck: Private KV muss HBO Behandlungskosten erstatten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in der Revision zu Gunsten eines an Morbus Ahlbäck erkrankten Patienten, der 2008/2009 am DCS 1 Stuttgart erfolgreich mit Hyperbarer Sauerstofftherapie behandelt wurde (Az: 7 U 39/11). Seine private Krankenversicherung hatte sich geweigert, die Behandlungskosten zu tragen, u.a. mit der  Begründung, bei der Hyperbaren Sauerstofftherapie handele es sich um eine nicht wirksame, von der Schulmedizin nicht anerkannte Behandlungsmethode.

Die Stuttgarter Richter am OLG änderten nun die Entscheidung des Landgerichtes Tübingen vom 21.01.2011 (Az: 4 O 235/09) zugunsten des in Berufung gegangenen Patienten. In seiner Gesamtbetrachtung verwies das OLG auf die beachtliche Verbreitung der Hyperbaren Sauerstofftherapie, ihre Anwendung über Jahrzehnte hinweg und Studienergebnisse. Es  hatte „keinen Zweifel daran, dass die hyperbare Sauerstofftherapie schon seit längerem eine der schulmedizinischen Behandlungsform gleichwertige alternativ-medizinische Therapie des Morbus Ahlbäck darstellt“  und sah „deshalb eine Leistungspflicht gem. § 4 (6) Satz 2, 1. Altern. MB/KK auch bereits im Zeitpunkt der Behandlungen“ begründet.

Weitere Informationen:

www.rechtslupe.de

Volltextveröffentlichung des Urteils, Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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